§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebot erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedinungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An die dem Verkäufer erteilten Aufträge ist der Käufer 4 Wochen gebunden und wird von der Bindung erst frei, wenn innerhalb dieses Zeitraums der Auftrag vom Verkäufer nicht schriftlich bestätigt wird. Für alle dem Verkäufer erteilten Aufträge, die innerhalb einer Woche zur Auslieferung kommen, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
Sämtliche angebotenen, vereinbarten oder in Listen enthaltene Preise sind Nettopreise, die sich um die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Aufträge, für die kein Preis vereinbart ist, werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise berechnet.
Der Versand erfolgt ab einem Warenwert von 200 Euro netto fracht- und verpackungsfrei.
Frachtkosten national 7,95 €
Frachtkosten international ab 12,95 € bzw, auf Anfrage
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers – ab Lager. Für die auf dem Transportweg entstandenen Verluste oder Beschädigungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Sonderanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei den Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich es noch nicht erfüllten Teils vom zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert; die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der der Käufer eine entsprechende Substantielle Behauptung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei begründeter Mängelanzeige hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers Anspruch auf Ersatzlieferung oder Reparatur der mangelhaften Ware nach Rücksendung an den Verkäufer. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl (2 Reperaturen), kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Warenlieferung erfolgt aufgrund unserer AGB und der Berücksichtigung des Eigentum Vorbehalt.
§ 8 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt, wenn keine überfälligen Rechnungen an den Käufer vorliegen.
Auf Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto, EU-Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Bad Sobernheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Werbeanbringungen
Erstellung eines Prägestempels (Magnesium) |
je nach Aufwand ca. 60,00 Euro |
Erstellung eines Prägestempels (Messing) |
je nach Aufwand ca. 120,00 Euro |
Maschineneinrichtung |
19,50 Euro |
Blindprägung 1 – 99 Stück |
0,80 Euro |
Blindprägung 100 – 500 Stück |
0,70 Euro |
Blindprägung max. 8 x 8 cm |
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Zur Erstellung des Prägestempels benötigen wir eine vectorisierte eps-Datei im Schwarz-Weiß-Format.
Sie erhalten dann eine Standskizze zur Freigabe.
Musteranforderungen nur gegen Berechnung: Ausfallmuster zzgl. 25 Euro.
Alle Artikel werden ohne die zu Dekozwecken genutzten Zubehörteile (Accessoires) geliefert.
Geringfügige Modelländerungen, sowie Material- und Farbabweichungen im Rahmen der Toleranzen behalten wir uns im Interesse der Weiterentwicklung vor. Für Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden.
Mit Erscheinen dieser Preise sind alle früheren Ausgaben ungültig! Weitere Preisänderungen vorbehalten.